Wirtschafts- und Finanzstrafrecht

Wir vertreten Sie in Wirtschafts- und Finanzstrafsachen.

 

Unsere Kanzlei ist auf Unternehmensmandate spezialisiert – wir begleiten Sie vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten in allen Belangen.

Vorbeugende Beratung und Verteidigung in Wirtschafts- und Finanzstrafsachen

Bereits bei der Betriebsprüfung und bei Nachforderungen unterstützen wir aus finanzstrafrechtlicher Sicht um allfällige weitere Verfolgungen vorzubeugen und zu verhindern.

 

Sanierung strafbarer Handlungen

Wurden Steuern hinterzogen und ist dies bis dato von den Finanzbehörden unentdeckt geblieben, kann ein Strafverfahren zumeist durch eine Selbstanzeige vermieden werden. Die Selbstanzeige muss von einem Fachmann professionell ausgearbeitet werden, damit eine strafbefreiende Wirkung erreicht werden kann. Dabei müssen eine Vielzahl an Voraussetzungen erfüllt werden  – andernfalls kann die gewünschte strafbefreiende Wirkung ausbleiben und die Selbstanzeige mit empfindlichen Nachteilen verbunden sein.

Vertretung vor Behörden und Gerichten

Wurde bereits ein Strafverfahren eingeleitet bedarf es einer kompetenten Verteidigung um die Konsequenzen möglichst gering zu halten. Wir arbeiten eine für Sie geeignete Verteidigungsstrategie aus.

 

Die Leistungen der WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht:

  • Laufende Akteneinsicht
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • Teilnahme an Schlussbesprechung und Einvernahme vor Finanzbehörden
  • Vorbereitung für mündliche Aussagen
  • Vertretung und Begleitung bei Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und Sicherstellung
  • Selbstanzeige
  • Rechtmittel
Jetzt anrufen: +43 7712 7707