Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht
Die WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte GmbH vertritt Sie in allen Bereichen des Verwaltungsstrafrechts.
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wird oder wegen einer anderen Tat ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, dann stehen wir Ihnen in der Kommunikation mit den Behörden verlässlich zur Seite.
Rechtlicher Beistand bei Verwaltungsstrafen
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Sicherheitspolizeigesetz u.a. fallen in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsbehörden, d.h. es fallen dafür Verwaltungsstrafen an, denn nicht alle Gesetzesverstöße werden vor Gerichten geahndet. Daraus folgt aber nicht unbedingt, dass Verwaltungsstrafen mildere Strafen sind. Manche Verwaltungsübertretungen, sei es bei der Ausübung eines Gewerbes, im Straßenverkehr oder ähnliches, können sehr hohe Geldstrafen nach sich ziehen, manchmal sogar Freiheitsstrafen. Wir stehen daher bei allen Verwaltungsstrafangelegenheiten zuverlässig an Ihrer Seite.
Die Leistungen der WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte im Verwaltungs- und verwaltungsstrafrecht:
- Vertretung in Verwaltungsstrafsachen
- Kraftfahrzeug- und Führerscheinangelegenheiten
- Vertretung in Verwaltungsverfahren im Bereich:
- Gewerberechtliche Bewilligungen aller Art
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Grundverkehr