Insolvenz- und Sanierungsrecht

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht dient der Erhaltung und Sanierung von Unternehmen und Privatpersonen. Wir unterstützen Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungen und Insolvenzverfahren. Aufgrund der umfassenden Kompetenz unserer Rechtsanwälte werden diese auch von den Gerichten als Insolvenzverwalter bestellt.

 

Rechtlicher Beistand bei Sanierung und Insolvenz

Die Gründe, warum ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise schlittern kann, sind zahlreich. Wenn dieser Fall eintritt, dann sind damit auch Haftungen der handelnden Personen verbunden. Rechtzeitig eingeleitete Maßnahmen können in vielen Fällen eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen. Das ist ohne gerichtliches Insolvenzverfahren möglich und schränkt Haftungsrisiken ein. Auch in dem umgekehrten Fall, dass Sie einem insolventen Vertragspartner gegenüberstehen, beraten wir Sie, um den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die Leistungen der WAGNER VIRTBAUER Rechtsanwälte umfassen im Insolvenz- und Sanierungsrecht:

  • Abwicklung von Insolvenzen als gerichtlich bestellter Sanierungsverwalter oder Schuldnervertreter
  • Vertretung in Insolvenz- und Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung)
  • Unternehmenssanierung durch gerichtlichen und außergerichtlichen Sanierungsplan
  • Privatkonkursrecht
    • Abwicklung von außergerichtlichen Ausgleichen
    • Vertretung im Schuldenregulierungsverfahren
    • Durchsetzung von Zahlungsplänen
    • Begleitung des Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung
Jetzt anrufen: +43 7712 7707